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  • Kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall
  • Fachanwalt für Strafrecht, bundesweite Verteidigung

185+ Bewertungen auf anwalt.de · Erreichbar Mo–Fr 9–19 Uhr

Fahrerflucht vorgeworfen – und jetzt?

Der Vorwurf der Verkehrsunfallflucht wirft viele Fragen auf. Gerne können wir Ihre Fragen in einem ersten kurzen Telefonat besprechen, kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen bei einer Fahrerflucht

  • Ist der Vorwurf überhaupt berechtigt – oder die Strafe zu hoch?
  • Ist mein Führerschein in Gefahr?
  • Brauche ich einen Anwalt – und was kostet mich das?
  • Kann das Verfahren eingestellt werden?
  • Was kommt nach dem Strafverfahren auf mich zu (Regress)?

In einem kurzen Telefonat geklärt

  • Chancen klären: Ist eine Einstellung oder Milderung in Ihrem Fall realistisch?
  • Führerschein einschätzen: Droht die Entziehung der Fahrerlaubnis – und was lässt sich tun?
  • Ablauf verstehen: Welche Schritte sinnvoll sind und wie es weitergeht.
  • Kosten klären: Anwaltskosten und Rechtsschutzversicherung erläutert.
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In 3 Schritten zum Telefontermin

1

Anliegen schildern

Sie schildern Ihren Fall kurz über das Formular – das dauert weniger als eine Minute.

2

Persönlicher Rückruf

Rechtsanwalt Popken ruft Sie persönlich zurück, meist binnen weniger Stunden. Am Telefon klären wir Ihren Fall und Ihre Chancen.

3

Sie entscheiden

Erst danach entscheiden Sie in Ruhe, wie es weitergeht. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten und keine Verpflichtung.

Kostenlos & ohne Risiko. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Anwaltsgebühren entstehen erst, wenn Sie mich im Anschluss mandatieren.

Albrecht Popken, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Albrecht Popken, LL.M.

Mit wem Sie sprechen

Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht verteidigt Albrecht Popken von Berlin aus bundesweit – von der Unfallflucht über den Strafbefehl bis zur Abwehr von Regressforderungen der Kfz-Versicherung. Bei ihm erreichen Sie den Anwalt persönlich und bekommen schnell eine offene, verständliche Einschätzung Ihrer Lage.

★★★★★
„Sehr schnelle Reaktion nach kostenloser Erstberatung, freundlich und einfühlsam. Habe sofort im Anschluss eine E-Mail bekommen welche Unterlagen für meinen Fall benötigt werden. Klasse Reaktion. Recht herzlichen Dank Herr Popken."
Verkehrsunfallflucht · 06.12.2021 · anwalt.de-Bewertung
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • LL.M. – Master of Laws
  • Bundesweite Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Mitgliedschaften & Verbände

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger e.V.
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

Mandantenstimmen

185+ Top-Bewertungen auf anwalt.de

Echte Bewertungen echter Mandanten aus Strafbefehlsverfahren.

  • ★★★★★

    Strafbefehl Unfallflucht

    „Herr Rechtsanwalt Popken hat mich in diesem zähen Strafverfahren sehr gut vertreten. Die Kommunikation verlief verständlich, strukturiert und zeitnah. Kompetent, erfahren und engagiert hat Herr Popken mir einen Weg aufgezeigt, den Widerständen zu begegnen. Seine Strategie war schließlich erfolgreich. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Ich kann Herrn Rechtsanwalt Popken uneingeschränkt weiterempfehlen."
    2026-05-21 · anwalt.de
  • ★★★★★

    Strafverfahren Unfallflucht

    „Herr Popken hat sehr schnell auf meine Fragen und Anliegen geantwortet. Er hatte immer Geduld und hat mir jeden Schritt des Prozesses erklärt. Ich bin ihm dankbar, dass er mir geholfen hat, die endgültige Lösung zu erreichen."
    2026-05-04 · anwalt.de
  • ★★★★★

    Ermittlungsverfahren Unfallflucht

    „Meine Erfahrungen mit Herrn Popken kann ich als durchweg sehr positiv bewerten. Schon die Erstberatung, zunächst völlig unverbindlich, war sehr informativ und hilfreich. Nach erfolgter Mandatserteilung konnte ich mich immer auf seine Kompetenz und Erfahrung verlassen. Die Kommunikation, sowohl telefonisch als auch schriftlich (Email), war sehr zufriedenstellend und professionell. Eine rundum positive Erfahrung!!"
    2026-04-22 · anwalt.de
  • ★★★★★

    Regressforderung nach Strafbefehl

    „Herr Popgen formuliert im Internet sehr gut verständliche spezielle Fallratgeber in denen sich auch konkrete Angaben über mögliche Kosten befinden. Auch wegen dieser guten Vorbereitung war die Entfernung meines Wohnortes von Berlin überhaupt kein Problem bei der vollkommen erfolgreichen Zurückweisung der gegen mich erhobenen Forderung."
    2026-04-13 · anwalt.de
  • ★★★★★

    Strafverfahren Verkehrsunfallflucht

    „Kompetenz Zuverlässigkeit"
    2026-04-13 · anwalt.de
  • ★★★★★

    Ermittlungsverfahren § 142 StGB

    „Ich fühlte mich von Herrn Popken sehr gut und kompetent und zugleich sehr freundlich und verständnisvoll beraten und vertreten."
    2026-03-23 · anwalt.de
  • ★★★★★

    Strafbefehl Verkehrsunfall

    „Nachdem ich einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht erhielt, habe ich mich an RA Popken gewandt. Daraufhin wurde Akteneinsicht beantragt und aufgrund des Sachstandes eine Verteidigungsstrategie besprochen. Das Verfahren vor Gericht endete mit dem bestmöglichen Ergebnis, einem Freispruch. Die Kommunikation mit RA Popken über Telefon oder E-Mail habe ich stets als sehr effizient und strukturiert empfunden. Auch im persönlichen Kennenlernen fand ich unsere Begegnung sehr sympathisch. Das Ergebnis ist immer einzelfallabhängig. Mir hat das Mandat aber viel Ärger und Geld gespart. Daher kann ich RA Popken ganz klar weiterempfehlen. Wenn ich könnte, würde ich 6 Sterne vergeben."
    2026-02-24 · anwalt.de
  • ★★★★★

    Regressforderung nach Verkehrsunfallflucht

    „Sehr gute und unkomplizierte Beratung, sowie schnelle Bearbeitung der Situation"
    2026-02-03 · anwalt.de

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Häufige Fragen

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Brauche ich beim Vorwurf der Fahrerflucht überhaupt einen Anwalt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Geht es bei einer Verkehrsunfallflucht um mehr als einen Bagatellschaden, drohen schnell ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis und ein Regress der Versicherung. Genau das schätze ich im kostenlosen Erstgespräch für Sie ein. Wenn ein Anwalt in Ihrem Fall nicht nötig ist, sage ich Ihnen das ebenso offen.
Was kostet mich die Ersteinschätzung?
Die erste telefonische Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Anwaltsgebühren entstehen erst, wenn Sie mich danach mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Was eine Vertretung kosten würde, bespreche ich vorab mit Ihnen; häufig übernimmt die Kosten eine Rechtsschutzversicherung.
Muss ich wegen der Fahrerflucht vor Gericht?
Nicht zwangsläufig. Die weit überwiegende Zahl der Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht läuft rein schriftlich ab und endet ohne Hauptverhandlung – etwa durch eine Einstellung oder einen Strafbefehl. Ob ein Gerichtstermin nötig wird, hängt vom Fall ab.
Wie schnell muss ich handeln?
Je früher, desto besser. Im Ermittlungsverfahren werden die wichtigen Weichen gestellt. Wenn Sie Post von der Polizei erhalten haben, sollten Sie nichts ohne anwaltlichen Rat angeben – auch nicht, dass Sie nichts bemerkt haben. Melden Sie sich am besten, bevor Sie sich gegenüber Polizei oder Versicherung äußern.
Können Sie mich auch bundesweit vertreten?
Ja. Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht lassen sich überwiegend schriftlich führen, sodass ich Sie von Berlin aus bundesweit verteidigen kann, ohne dass ein Anwalt vor Ort sitzen muss. Den Kontakt halten wir per Telefon, E-Mail und auf Wunsch über WhatsApp.
Wie läuft die kostenlose Ersteinschätzung ab?
Sie schildern mir Ihren Fall kurz, telefonisch oder über das Formular. Ich melde mich persönlich zurück, ordne Ihre Chancen ein und sage Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind. Erst danach entscheiden Sie in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten.

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