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Regress der Versicherung nach Fahrerflucht

Von Rechtsanwalt Albrecht Popken, LL.M. – Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · aktualisiert am 14. Mai 2025

Wenn nach dem Strafverfahren die Versicherung Regress fordert

Ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB) ist das eine. Das andere kommt oft Monate später: Die eigene Haftpflichtversicherung hat den Schaden des Unfallgegners reguliert und fordert das Geld nun von Ihnen zurück. Das nennt man Regress.

Solche Regressforderungen sind nach einer Unfallflucht der Regelfall, ebenso häufig sind sie aber der Höhe nach oder dem Grunde nach angreifbar. Bevor Sie zahlen, sollte geprüft werden, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist.

Auf den folgenden Seiten finden Sie ausführliche Informationen zum Regress nach einer Fahrerflucht – von der Frage, in welcher Höhe die Versicherung Regress nehmen darf, über die Bedeutung des Strafverfahrens bis zur Verjährung und zur Abwehr der Forderung.

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„Herr Rechtsanwalt Popken hat mich in diesem zähen Strafverfahren sehr gut vertreten. Die Kommunikation verlief verständlich, strukturiert und zeitnah. Kompetent, erfahren und engagiert hat Herr Popken mir einen Weg aufgezeigt, den Widerständen zu begegnen. Seine Strategie war schließlich erfolgreich. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Ich kann Herrn Rechtsanwalt Popken uneingeschränkt weiterempfehlen."
Strafbefehl Unfallflucht · anwalt.de-Bewertung
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Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht verteidigt Albrecht Popken von Berlin aus bundesweit – von der Unfallflucht über den Strafbefehl bis zur Abwehr von Regressforderungen der Kfz-Versicherung. Bei ihm erreichen Sie den Anwalt persönlich und bekommen schnell eine offene, verständliche Einschätzung Ihrer Lage.

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„Sehr schnelle Reaktion nach kostenloser Erstberatung, freundlich und einfühlsam. Habe sofort im Anschluss eine E-Mail bekommen welche Unterlagen für meinen Fall benötigt werden. Klasse Reaktion. Recht herzlichen Dank Herr Popken."
Verkehrsunfallflucht · 06.12.2021 · anwalt.de-Bewertung
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