Fahrerflucht Führerschein weg

Laufen Führerschein weg nach Fahrerflucht
Laufen, weil der Führerschein nach einer Fahrerflucht weg ist? - Photo by Frank Busch on Unsplash

Ist der Führerschein weg, wenn man wegen Fahrerflucht verurteilt wird?  

Viele Autofahrer, die in einem Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht beschuldigt sind, haben weniger Sorge vor der Geldstrafe als davor, dass der Führerschein nach einer Verurteilung wegen § 142 StGB weg ist. Tatsächlich ist die Sorge nicht unberechtigt.

Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht werden, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, in der Regel mit einem Strafbefehl beendet. Wenn der Beschuldigte gegen den Strafbefehl keinen Einspruch einlegt, hat er die gleichen Wirkungen wie ein Urteil. Im Strafbefehl wird meist eine Geldstrafe verhängt. Aber auch der Führerschein kann betroffen sein, zum einen durch ein Fahrverbot, zum anderen durch eine Entziehung der Fahrerlaubnis.

Fahrverbote werden bei der Verkehrsunfallflucht häufig verhängt, wenn der verursacht Fremdschaden im Bereich zwischen 1.000 und 1.300 Euro liegt. Das ist keine allgemeingültige Regel, sondern nur eine Faustformel. Die Dauer des Fahrverbotes beträgt meist zwischen einem und drei Monate, maximal sind sechs Monate möglich (§ 44 StGB). Bei einem Fahrverbot behält der Betroffene grundsätzlich seine Fahrerlaubnis, er darf allerdings für die Dauer des Fahrverbot kein Kraftfahrzeug führen. Den Führerschein (das Dokument) muss er für die Dauer des Fahrverbots abgeben.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist etwas anderes. Hier wird nicht nur vorübergehend verboten zu fahren. Stattdessen wird die früher erteilte Fahrerlaubnis ganz entzogen, auf gut Deutsch ist der "Führerschein weg". Wer nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis wieder fahren will, muss die Erlaubnis bei der Behörde neu beantragen. Mit der Entziehung wird gleichzeitig eine Sperrfrist erklärt. Solange diese Sperre läuft, darf die Behörde keine neue Erlaubnis erteilen. 

Im Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht wird gem. § 69 StGB die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen, wenn ein bedeutender Fremdschaden verursacht wurde. Die Grenze liegt derzeit bei etwa 1.300 bis 1.500 Euro. Das ist praktisch kein besonders hoher Schaden. Selbst Bagatelltschäden an Fahrzeugen können schnell Reparaturkosten auslösen, die über dieser Grenze liegen. Die Frage, ob der Führerschein weg ist, wenn man wegen Verkehrsunfallflucht verurteilt wird, kann deshalb nicht allgemein beurteilt werden. Es kommt darauf an. Bei nicht so hohen Schäden droht zumindest ein Fahrverbot. Bei höheren Schäden droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.


Ratgeber zur Fahrerflucht

Sie wollen es genauer wissen? Fordern Sie einfach den PDF-Ratgeber zur Fahrerflucht an. 50 Seiten per E-Mail. Natürlich kostenlos und unverbindlich!

 


Das könnte Sie auch interessieren:

Geld Schaden Euroscheine

Fahrerflucht - Wer ersetzt den Schaden?

Wer ersetzt den Schaden nach einer Fahrerflucht? Die Frage, wer für den Schaden nach einer Verkehrsunfallflucht aufkommt, stellt sich vor…

Punkte in Flensburg nach Fahrerflucht

Fahrerflucht Punkte

Wieviel Punkte gibt es für eine Fahrerflucht? Die Fahrerflucht bzw. Unfallflucht (§ 142 StGB) ist eine der Vorschriften, bei…

Maßband Strafmaß Fahrerflucht

Strafmaß Fahrerflucht

Was ist das Strafmaß bei einer Fahrerflucht? Als Strafmaß sieht § 142 Abs. 1 StGB für eine Verkehrsunfallflucht "Geldstrafe…