Kosten Anwalt Fahrerflucht

Anwaltskosten bei Fahrerflucht, hier Geldschein
20 Euro werden nicht reichen. Aber unter dem Strich lohnt sich ein Anwalt. - Photo by lilzidesigns on Unsplash

Was kostet ein Anwalt bei einer Fahrerflucht?

Wie hoch sind die Anwaltskosten bei dem Vorwurf der Unfallflucht? Das kommt darauf. Zum einen auf das Verfahren. Zum anderen aber vor allem auch den Anwalt. Zwar gibt es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dass die anwaltlichen Gebühren regelt. Das ist im Strafverfahren aber nicht verbindlich. Anwalt und Mandant können eine Vereinbarung über abweichende Gebühren treffen. Davon machen viele Anwälte im Strafrecht Gebrauch. Üblich sind dann Pauschalhonorare oder Stundenhonorare.

Aber auch dann, wenn der Anwalt nach dem RVG abrechnet, also keine gesonderte Vergütungsvereinbarung trifft, können Sich die Gebühren von Anwalt zu Anwalt unterscheiden. Das liegt daran, dass das RVG nur sogenannte Rahmengebühren vorgibt. Der Anwalt legt innerhalb des gesetzlichen Rahmens die angemessene Vergütung fest – das heiß, er selbst bestimmt innerhalb eines festgelegten Rahmens die Gebühr. 

Wenn der Fall nicht vom Durchschnitt der üblichen Fälle abweicht, ist nach dem RVG die Mittelgebühr angemessen. Hier ein paar Beispiele für Abrechnungen nach dem RVG, damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können: 

Beispiel: Strafbefehl § 142 StGB – Einstellung des Verfahrens

Der Mandant erhält einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht über 30 Tagessätze und beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung. Der Anwalt erreicht, dass die Sache nach § 153a StPO eingestellt wird (ohne Hauptverhandlung). Die Anwaltsrechnung könnte dann zum Beispiel so aussehen:

GebührentatbestandBetrag
Grundgebühr VV 4100220,00 €
Verfahrensgebühr Amtsgericht VV 4106181,50 €
Zusätzliche Gebühr VV 4141 (wegen d. Einstellung)181,50 €
Auslagen für Kopien (Akte hat 35 Blatt) VV 7000, 700117,50 €
Post- und Telekommunikationspauschale VV 700220,00 €
Umsatzsteuer VV 7008 (19 %)118,40 €
Gesamtsumme738,40 €

 

Beispiel: Strafbefehl § 142 StGB – Hauptverhandlung

Der Mandant erhält einen Strafbefehl wegen Unfallflucht und beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung. Die Sache muss in der Hauptverhandlung verteidigt werden. Weil im ersten Termin nicht alle Zeugen erschienen sind, musste die Hauptverhandlung an zwei Tage stattfinden. Die Anwaltsrechnung könnte dann zum Beispiel so aussehen:

GebührentatbestandBetrag
Grundgebühr VV 4100220,00 €
Verfahrensgebühr Amtsgericht VV 4106181,50 €
Terminsgebühr Hauptverhandlungstag (1) VV 4108302,50 €
Terminsgebühr Hauptverhandlungstag (2) VV 4108302,50 €
Auslagen für Kopien (Akte hat 80 Blatt) VV 700129,50 €
Post- und Telekommunikationspauschale VV 700220,00 €
Umsatzsteuer VV 7008 (19 %)200,64 €
Gesamtsumme1.256,64 €

Sie sehen an diesem Beispiel, dass es der Anwalt nicht immer in der Hand hat, welche Gebühren entstehen. Deshalb können die Gebühren auch nicht immer sicher im Voraus bestimmt werden. 

Lohnt sich ein Anwalt bei einer Fahrerflucht?

Lohnt es sich, beim Vorwurf der Unfallflucht einen Anwalt zu beauftragen? Klares Ja. Aus zwei Gründen. Zum einen sind die Folgen einer Verurteilung wegen Fahrerflucht gravierend. Nicht nur die Geldstrafe, sondern auch der drohende Regress nach einem Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht kann teuer werden. Außerdem drohen Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Auf der anderen Seite sind die Möglichkeiten einer engagierten Verteidigung bei der Verkehrsunfallflucht besser als bei vielen anderen Delikten. Sowohl im Tatsächlichen wie im Rechtlichen bieten Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht häufig viel "Spielraum", ein optimales Ergebnis für den Mandanten zu erreichen. Oft ist das die Einstellung der Sache. 

Alles in allem kann man deshalb sagen, dass durch die Beauftragung eines Anwalts für Verkehrsstrafrecht oft nicht nur die belastenden Nebenfolgen für die Fahrerlaubnis vermieden werden können, sondern dass auch "unter dem Strich" am Ende weniger gezahlt wird, wenn hohe Geldstrafen und der Regress vermieden werden können. Fragen dazu? Gerne erläutere ich Ihnen in einem Erstgespräch die Einzelheiten, bezogen auf Ihren Fall. 

Sprechen Sie über Geld

Wichtig bei den Anwaltskosten: Sprechen Sie die Kostenfrage schon zu Beginn an (wenn der Anwalt es nicht tut). Der Anwalt sollte Ihnen in einem Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht in aller Regel schon bei Mandatierung eine konkrete Einschätzung geben können, wie hoch die Kosten für Sie im Verfahren sein werden. Fragen dazu? Rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung – gerne erläutere ich Ihnen die Details.