Fahrerflucht Bagatellschaden

Unfall Bagatellschaden Schweinwerfer
Nur ein kleiner Kratzer? Bagatellschäden bei Fahrerflucht sind selten. - Photo by Clark Van Der Beken on Unsplash

Bagatellschaden & Fahrerflucht – Welche Strafe droht?

Kleine Kratzer am Kotflügel, Schrammen an der Stoßstange oder auch kleine Beulen oder Dellen – die meisten Fahrerfluchten haben einen unspektakulären Anlass. Sehr häufig geht es um Fehler beim Rangieren oder beim Ein- oder Ausparken („Parkrempler“). Die Folge ist dann ein Bagatellschaden am anderen Wagen. Welche Strafe und welche weiteren Konsequenzen drohen dem Täter der Verkehrsunfallflucht nach einem solchen Bagatellschaden?

 

Problem Nr. 1: Ist es wirklich nur ein Bagatellschaden?

Viele der vermeintlichen Bagatellschäden sind in Wirklichkeit keine. Grund dafür sind

  • die Preise der Kfz-Werkstätten und der Lackierereien und
  • die Art und Weise, wie Schadensersatz bei Verkehrsunfällen geltend gemacht werden kann.

Die Ausbesserung eines kleinen Kratzers im Lack setzt in der Regel den Ausbau und die Neulackierung der betoffenen Teile des Pkws voraus. Hierfür fallen Werkstatt- und Lackierkosten an, die regelmäßig im Bereich von mehreren Hundert Euro liegen. Dabei spielt die Größe des Kratzers kaum eine Rolle, denn der Arbeits- und Materialaufwand wird durch die Größe des Kratzers kaum beeinflusst. Viel wichtiger ist die Frage, wie viele Teile betroffen sind und ausgebaut bzw. lackiert werden müssen.

Bagatellschaden kleiner Kratzer nach Fahrerflucht
Hätten Sie es gesehen? Lackabsplitterung in Autotür als Bagatellschaden

Auch bei geringem Schaden hohe Reparaturkosten

Die Lackabsplitterung auf dem Bild oben zum Beispiel, die mit bloßem Auge kaum zu erkennen ist (es geht um den Punkt rechts neben der blauen Pfeilspitze), hat im konkreten Fall Reparaturkosten in Höhe von 550,- Euro netto verursacht! Belegt wurde der Schaden durch den Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Aus Sicht vieler Staatsanwaltschaften ist das ein nennenswerter Schaden, der es rechtfertigt, einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht zu beantragen. In dem konkreten Verfahren waren es 15 Tagessätze Geldstrafe ohne Fahrverbot – nach Einspruch gegen den Strafbefehl konnte ich die Einstellung gegen Geldauflage gem. § 153a StPO erreichen. Die spätere Regressforderung der Haftpflichtversicherung konnte erfolgreich abgewehrt werden. Auch unter Einrechnung der Anwaltskosten war die Einstellung unter dem Strich günstiger als der Strafbefehl (darüber hinaus wurden der Eintrag im BZR und 2 Punkte in Flensburg vermieden. Das Beispiel aus meiner Praxis zeigt, dass auch geringfügige Schäden nicht vor Strafe schützen! Die Hoffnung, dass sich die Sache von selbst erledigt, weil "ja nichts passiert ist", ist meist trügerisch.

Hohe Schäden durch "fiktive" Abrechnung

Viele werden jetzt einwenden, dass sich solche Schäden auch günstiger reparieren lassen, z.B. beim Lackdoktor oder durch Techniken wie "Smart Repair". Das ist richtig, spielt im Strafverfahren aber (erst einmal) keine Rolle. Denn der Geschädigte hat das Recht, den Schaden "fiktiv" abzurechnen. Das bedeutet, er reicht bei der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten ein und erhält grundsätzlich den Geldbetrag erstattet, den die Reparatur nach diesem Gutachten kosten würde (netto, also ohne Umsatzsteuer). Von diesem Recht machen viele Geschädigte Gebrauch. Wird später günstiger repariert (oder gar nicht), kann der Geschädigte die Differenz einstreichen. Dieses Vorgehen ist zulässig und im Schadensersatzrecht gängige Praxis. Werkstätten und Sachverständige wissen, dass der Geschädigte den Kostenvoranschlag bzw. das Gutachten erst einmal für die fiktive Abrechnung benötigt. Deshalb werden Schäden häufig künstlich hochgerechnet. Im Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht reicht der Geschädigte dann ebenfalls den – sehr teuren – Kostenvoranschlag zur Akte (siehe das Beispiel oben). Die Staatsanwaltschaft bzw. Amtsanwaltschaft übernimmt diese hochgerechneten Schäden vollkommen unkritisch. Der Betrag auch dem Kostenvoranschlag oder dem Sachverständigengutachten wird dann zum Nachweis des Fremdschadens herangezogen.  Wirkliche Bagatellschäden gibt es deshalb nach meiner Erfahrung im Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht nur selten.

 

Bei (tatsächlichen) Bagatellschäden häufig Angebot der Einstellung gem. § 153a StPO

Wenn es sich tatsächlich einmal um einen Schaden handelt, der sich im Bagatellbereich bewegt – etwa zwischen 50,- Euro und 400 bis 500,- Euro – ist es wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft oder die Amtsanwaltschaft Ihnen wegen der Verkehrsunfallflucht eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage gem. § 153a StPO anbietet. Viele Beschuldigte akzeptieren diese Angebote, um die Sache abzuschließen und um den Eintrag im Bundeszentralregister zu vermeiden. Dabei wird häufig übersehen, dass die Haftpflichtversicherung das Akzeptieren dieses Angebots als Schuldeingeständnis werten kann – die Versicherung wird deshalb auch nach Einstellung des Ermittlungsverfahren Regress fordern. Das kann nach meiner Erfahrung in der Regel vermieden werden.

Wenn Sie ein entsprechendes Angebot von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, beauftragen Sie mich mit einer Akteneinsicht und einer Prüfung der Sach- und Rechtslage. Dann kann entschieden werden, ob man erstens das Angebot der Staatsanwaltschaft überhaupt akzeptieren sollte oder ob sich nicht auch eine folgenlose Verfahrenseinstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO erreichen lässt. Und zweitens kann schon im Ermittlungsverfahren darauf hingearbeitet werden, dass spätere Regressforderungen der Versicherung abgewehrt werden können.

 

Problem Nr. 2: Bei der Fahrerflucht wird auch eine niedrige Strafe teuer

Sie haben am obigen Beispiel gesehen, dass auch bei einer kleinen Beschädigung des gegnerischen Fahrzeugs nicht nur sehr schnell beträchtliche Schadenssummen zusammenkommen, sondern dass auch in diesem Bereich in der Regel Strafbefehle über zumindest 15 Tagessätze verhängt werden. Das entspricht einem halben Netto-Monatsgehalt. In meiner Berufspraxis ist mir noch kein Strafbefehl wegen § 142 StGB untergekommen, der zu einer niedrigeren Strafe als 15 Tagessätze verurteilt hätte (hier mehr zur Höhe der Geldstrafe bei der Fahrerflucht lesen Sie hier oder im Ratgeber). Ein halbes Nettogehalt ist bereits eine beträchtliche Summe.

 

Doch leider ist es damit nicht getan:

  • Wie oben schon erwähnt, wird sich die Haftpflicht nach Abschluss des Verfahrens beim Verurteilten melden und Regressansprüche anmelden. Faktisch heißt das in diesen Fällen, dass Sie den Schaden des Gegners selbst regulieren müssen. Trotzdem schließt das eine Höherstufung nicht aus! Auch die vergleichsweise niedrige Strafe wird deshalb im Ergebnis teuer.

  • Hinzu kommt auch bei einer geringen Strafe in jedem Fall ein Eintrag im Bundeszentralregister (BZR), der dann unter Umständen auch zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen kann (wenn Sie bereits einen Eintrag haben oder wenn später ein weiterer Eintrag hinzukommt). Das kann zu weiteren Schwierigkeiten führen.

Auch wenn es sich nur um einen Bagatellschaden handelt, kann es sich – auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten – lohnen, einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen, der Erfahrung in der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht hat. Das muss übrigens kein Anwalt vor Ort sein – Verfahren dieser Art laufen in aller Regel schriftlich ab. Es spricht deshalb nichts dagegen, einen Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin zu beauftragen! Wenn Sie Beschuldigter einer  Verkehrsunfallflucht sind, vereinbaren Sie jetzt einen Telefontermin für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch:

 

 

 

 

Das könnte Sie auch interessieren:

zurückziehen umdrehen Strafanzeige

Fahrerflucht Anzeige zurückziehen

Eine Anzeige wegen Fahrerflucht zurückziehen Kann man eine Anzeige wegen Fahrerflucht zurückziehen? Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man auf…

Strafbefehl § 410 StPO hier Gesetz Einspruch

Strafbefehl Fahrerflucht

Strafbefehl wegen Fahrerflucht Einleitung. Oder: Strafbefehl wegen Verkehrsunfallflucht – Nichts Besonderes? Für den Anwalt, der häufig im Verkehrsstrafrecht verteidigt,…

Vorbestraft wegen Fahrerflucht?

Einleitung Ist man vorbestraft, wenn man wegen einer Fahrerflucht verurteilt wird? Die Frage stellen sich viele, die erstmals mit…