Anwalt Fahrerflucht Berlin

Schachbrett (Symbolbild für Anwalt bei Fahrerflucht)
Photo by Maarten van den Heuvel on Unsplash

Sie suchen einen Anwalt wegen einer Fahrerflucht?

Als Anwalt, der häufig gegen den Vorwurf der Fahrerflucht verteidigt, muss ich immer wieder feststellen, dass Beschuldigte die erhobenen Vorwürfe nicht hinreichend ernst nehmen. Im Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht geht es um viel! Denn wer wegen Fahrerflucht verurteilt wird, muss nicht „nur“ mit einer Geldstrafe rechnen, sondern darüber hinaus auch mit äußerst unangenehmen Nebenfolgen – Fahrverbote oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis sind nicht die Ausnahme, sondern ab einer bestimmten Schadenshöhe der Regelfall. Außerdem drohen weitere finanzielle Nachteile, wenn die eigene Haftpflichtversicherung nach Abschluss des Verfahrens Regress nimmt, weil mit der Unfallflucht gleichzeitig Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag verletzt wurden. Auch die eigene Kaskoversicherung kann die Leistung verweigern, wenn der Versicherte eine Unfallflucht begangen hat.

Alles in allem: Obwohl es sich bei dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort nicht um eine schwere Straftat handelt und obwohl sich die Geldstrafen eher im unteren Bereich bewegen, sind die Gesamtfolgen einer Verurteilung wegen § 142 StGB – auch durch einen Strafbefehl – häufig gravierend. Eine Verurteilung wegen Fahrerflucht wird teuer und kann den Führerschein kosten!

Auf der anderen Seite sind nach meiner Erfahrung die Chancen einer engagierten Strafverteidigung im Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht verglichen mit anderen Straftaten überdurchschnittlich gut. Die Beweislage ist häufig alles andere als eindeutig und auch im Rechtlichen gibt es oft viel Spielraum, um das Verfahren für den Mandanten zu einem guten Ende zu bringen.

Das setzt aber voraus, dass ein Anwalt rechtzeitig beauftragt wird. Hoffen Sie nicht darauf, dass sich das Ermittlungsverfahren von selbst erledigt. Gehen Sie auch nicht davon aus, dass Sie sich bei der Polizei mit der Einlassung, Sie hätten vom Unfall nichts bemerkt, herausreden können. Sprechen Sie nicht mit der Polizei, sondern sprechen Sie mit einem Anwalt, der seinen Schwerpunkt im Verkehrsstrafrecht hat und der etwas von der Verteidigung gegen den Vorwurf der Fahrerflucht versteht.

Lohnt sich ein Anwalt bei einer Fahrerflucht?

Wenn Ihnen eine Fahrerflucht vorgeworfen wird, brauchen Sie keinen Anwalt, wenn

  • Ihnen ein Eintrag im Bundeszentralregister egal ist,
  • wenn Sie mit dem Risiko einer Vorstrafe – also einem Eintrag im Führungszeugnis – gut leben können,
  • wenn Sie durch ein Fahrverbot nicht belastet sind,
  • wenn Sie im schlimmsten Fall auch ganz auf den Führerschein verzichten können und
  • wenn Sie den Schaden am gegnerischen Fahrzeug auch selbst ersetzen können, Ihnen der Regress Ihrer Haftpflicht nach Abschluss des Strafverfahrens also nichts ausmacht. 

Wenn einer der oben genannten Punkte nicht zutrifft, sollten Sie überlegen, einen Anwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Auch dann, wenn Ihnen bereits ein Strafbefehl wegen Unfallflucht zugestellt wurde, kann sich die Einschaltung eines Anwalts lohnen. Wenn eine Einstellung gegen Geldauflage erreicht werden kann, im Gegenzug aber Geldstrafe und ein eventueller Regress vermieden werden kann, zahlen Sie unter dem Strich meist weniger.

Wann sollten Sie einen Anwalt beauftragen?

Je früher, desto besser. Sollten Sie (gerade) eine Verkehrsunfallflucht begangen haben, rufen Sie an. Unter Umständen kann bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vermieden werden! Und selbst wenn nicht, kann Ihnen ein Anwalt helfen, kritische Fehler im Verfahren zu vermeiden (z. B. beim Umgang mit der Polizei oder bei der Schadensmeldung gegenüber der eigenen Versicherung).

Wenn Sie Post von der Polizei erhalten haben, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen – egal, ob Sie „nur“ als Zeuge/Halter angeschrieben wurden oder ob Sie schon als Beschuldigter des Ermittlungsverfahrens geführt werden. Vermeiden Sie gravierende Fehler, die zu einer Verurteilung, einem Fahrverbot oder sogar zu einem Verlust des Führerscheins führen können. Mehr zu den Folgen einer Verurteilung wegen Fahrerflucht lesen Sie im Ratgeber, den Sie kostenlos und unverbindlich anfordern können.

 

Zu Unrecht wegen Fahrerflucht beschuldigt? 

Viele denken, dass ein Anwalt überflüssig ist, wenn man sich nichts vorzuwerfen hat. Das ist ein Irrtum, der häufig folgenschwer ist. Auch wer keinen Unfall bemerkt hat oder keinen Schaden erkannt hat, kann (und wird häufig) wegen einer Verkehrsunfallflucht verurteilt. Unsere Justiz arbeitet alles andere als perfekt – wenn Sie Beschuldigter eines Verfahrens sind, sollten Sie damit rechnen, dass Sie am Ende des Verfahrens auch verurteilt werden. Gerade bei der Verkehrsunfallflucht wird der notwendige Vorsatz häufig unterstellt. Der Einlassung, man habe den Unfall nicht bemerkt, wird kein Glauben geschenkt. Auch wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben, brauchen Sie einen Anwalt, der Ihnen zur Seite steht und engagiert für Ihre Sache streitet.

 

Was kostet ein Anwalt für Strafrecht?

Dazu lesen Sie mehr auf der Seite Kosten eines Anwalts bei Fahrerflucht.

 

7 Tipps für die Anwaltssuche nach einer Verkehrsunfallflucht

Tipp Nr. 1: Suchen Sie rechtzeitig nach einem Anwalt!

Je früher Sie einen Anwalt mit der Verteidigung gegen den Vorwurf der Fahrerflucht beauftragen, desto besser. Im Ermittlungsverfahren werden immer wieder wichtige Weichen gestellt. Ist das Verfahren bereits weiter fortgeschritten, sind die Weichen häufig bereits auf Kurs „Verurteilung“ gestellt. Im Idealfall kontaktieren Sie einen Verteidiger unmittelbar nach der Straftat. Unter Umständen kann die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verhindert werden. Spätestens wenn Ihnen die Polizei mitteilt, dass Sie Beschuldigter in einem Verfahren wegen Unfallflucht sind, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen. Warten Sie nicht, bis der Strafbefehl im Briefkasten liegt – machen Sie es für Ihren Anwalt nicht schwieriger als notwendig.

Tipp Nr. 2: Suchen Sie nach einem Fachanwalt für Strafrecht!

Niemand kann alles können. Das gilt sogar für Anwälte. Ich und viele meiner Kollegen auch haben sich deshalb spezialisiert. Ob und auf welches Rechtsgebiet sich ein Anwalt spezialisiert hat, ist für den Mandanten häufig nicht ganz einfach herauszufinden. Ein wichtiges Indiz dafür ist aber der Fachanwalt. Bevor sich ein Rechtsanwalt „Fachanwalt für Strafrecht“ nennen darf, muss er der Rechtsanwaltskammer nachweisen, dass er eine bestimmte Zahl von Fällen in dem Rechtsgebiet bearbeitet hat. Das Verfahren ist einigermaßen mühsam, außerdem muss ein Fachanwalt jährliche Fortbildungen absolvieren und nachweisen. Dieser Aufwand lohnt für den Anwalt nur, wenn er tatsächlich im Schwerpunkt auch in dem Rechtsbereich tätig ist, in dem er den Fachanwaltstitel erwirbt. Sie können sich deshalb darauf verlassen, dass ein Fachanwalt für Strafrecht nicht nur Erfahrung in der praktischen Bearbeitung von Fällen hat, sondern dass er sich in aller Regel auch schwerpunktmäßig mit der Strafverteidigung befasst. Das muss allerdings nicht heißen, dass er besondere Erfahrung mit der Verkehrsunfallflucht hat – es gibt durchaus Strafverteidiger, die nie oder nur selten „Verkehrssachen“ machen. Einen Fachanwalt für Verkehrsunfallflucht oder auch nur Verkehrsstrafrecht gibt es nicht!

Tipp Nr. 3: Suchen Sie nach einem Fachanwalt für Verkehrsrecht!

Das Verkehrsrecht umfasst das Verkehrsverwaltungsrecht, das Verkehrszivilrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht und auch das Verkehrsstrafrecht. Das ist ein weites Feld und dementsprechend gibt es auch Fachanwälte für Verkehrsrecht, die nie oder nur selten Strafsachen bearbeiten. Aus meiner Sicht sind Sie wegen der Verteidigung gegen einen strafrechtlichen Vorwurf grundsätzlich bei einem Fachanwalt für Strafrecht besser aufgehoben – auch dann, wenn es sich um Verkehrsstrafrecht handelt. Es gibt aber durchaus Fachanwälte für Verkehrsrecht, die häufig in Strafsachen verteidigen oder dort sogar ihren Schwerpunkt haben.

Tipp Nr. 4: Sprechen Sie mit dem Anwalt!

Ich bin häufig überrascht, wie schnell man als Anwalt mit dem Mandat beauftragt wird. Wenn ich einen Anwalt beauftragen müsste, würde ich vor der Mandatserteilung erst einmal ein unverbindliches Gespräch oder wenigstens ein ausführliches Telefonat mit dem Anwalt über die Sache führen wollen. Wie ist der persönliche Eindruck? Wirkt der Anwalt kompetent? Engagiert? Stimmt „die Chemie“? Spricht er überhaupt mit mir oder muss ich erst eine Honorarvereinbarung unterschreiben? Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Vereinbaren Sie jetzt online einen Telefontermin mit Rechtsanwalt Popken, um sich in einem kostenlosen Erstgespräch zu informieren.

Tipp Nr. 5: Sprechen Sie über Geld!

Transparenz und Fairness bei den Kosten und Gebühren sollte selbstverständlich sein. Sie sollten wissen, mit welchen Anwaltskosten Sie in Ihrem Verfahren wegen Fahrerflucht rechnen müssen. Strafverteidigung muss bezahlbar sein, auch eine engagierte Verteidigung muss wirtschaftlich vertretbar sein.

Tipp Nr. 6: Vergleichen Sie! (Auch die Preise)

Es gibt viele Anwälte, sogar viele Fachanwälte für Strafrecht. Warum sollten Sie dann den Erstbesten beauftragen? Es spricht nichts dagegen, erst einmal mit verschiedenen Anwälten zu telefonieren, um sich einen Eindruck zu verschaffen.

Anwälte kosten Geld. Und nicht alle Anwälte im Strafrecht rechnen nach dem RVG ab. Deshalb sollten Sie nicht nur über die Gebühren sprechen, sondern auch vergleichen, was Ihnen der Anwalt als Honorarvorschlag unterbreitet oder was er zu den Gebühren zu sagen hat.

Tipp Nr. 7: Suchen Sie auch überregional!

Nicht überall gibt es Fachanwälte für Strafrecht oder Anwälte mit dem Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht. Das ist aber in den meisten Fällen auch nicht erforderlich. Nur wenige Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht führen tatsächlich auch zu einer Hauptverhandlung, also zu einem Gerichtstermin. Die weit überwiegende Zahl der Verfahren läuft rein schriftlich ab. Sie brauchen deshalb keinen Anwalt vor Ort – es spricht in den meisten Fällen nichts dagegen, einen Anwalt aus Berlin mit der Verteidigung in Ihrem Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht zu beauftragen. Ich verteidige bundesweit gegen den Vorwurf der Verkehrsunfallflucht. Die Kommunikation mit dem Mandanten läuft problemlos über Telefon, E-Mail oder Skype. Fragen dazu? Rufen Sie mich an!

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