Ist § 142 StGB ein Antragsdelikt?

Polizei Antragsdelikt
Ist die Fahrerflucht ein Antragsdelikt? Foto von Praveesh Palakeel auf Unsplash

Antragsdelikt? Offizialdelikt?


Im Strafrecht gibt es Offizialdelikte und Antragsdelikte. Die Offizialdelikte werden von Amts wegen verfolgt, ein Strafantrag des Geschädigten ist nicht erforderlich. Bei den Antragsdelikten ist zu unterscheiden zwischen den relativen und den absoluten Antragsdelikten. Bei den erstgenannten kann der Strafantrag ersetzt werden, indem die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Im Gegensatz dazu kann bei den absoluten Antragsdelikten der Strafantrag nicht ersetzt werden, er ist Prozessvoraussetzung. Fehlt der Strafantrag, muss das Verfahren eingestellt werden. 

§ 142 StGB ist ein Offizialdelikt, kein Antragsdelikt


Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist hingegen kein Antragsdelikt, sondern ein Offizialdelikt. Unfallfluchten werden deshalb von Amts wegen verfolgt. Wenn der Polizei eine Verkehrsunfallflucht bekannt wird, muss sie ein Ermittlungsverfahren einleiten, selbst dann, wenn der Geschädigte das nicht will. Es nützt deshalb auch nichts, wenn der Geschädigte „seine Anzeige wegen Fahrerflucht zurücknehmen will“ - auf seinen Willen kommt es nicht an. Sind die Ermittlungen eingeleitet, nimmt das Verfahren seinen Lauf. 

Bedeutung der Rücknahme des Strafantrags


Wenn der Geschädigte seinen Strafantrag zurücknimmt, läuft das Verfahren trotzdem weiter. Vollkommen unbedeutend ist eine Rücknahme aber trotzdem nicht. Sieht der Amtsanwalt oder Staatsanwalt, dass der Geschädigte kein weiteres Interesse an der Strafverfolgung hat, dann kann das Einfluss nehmen, auf die Frage, ob das Verfahren unter Umständen eingestellt wird oder nicht. Insbesondere die Mitteilung des Geschädigten, dass er keine weitere Verfolgung wünscht, weil er sich mit dem Beschuldigten geeinigt hat und der Schaden ausgeglichen ist, kann eine Einstellung wahrscheinlicher machen. Allerdings müssen auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen, damit der Staatsanwalt eine Einstellung in Betracht zieht.