Fahrerflucht Ersttäter

Ersttäter
Michal Balog on unsplash

Welche Strafe droht einem Ersttäter nach einer Fahrerflucht?

Welche Folgen hat die Fahrerflucht eines Ersttäters? Diese Frage stellt sich häufig – die überwiegende Anzahl der wegen einer Verkehrsunfallflucht Beschuldigten sind Ersttäter. Fahrerflucht ist ein typisches "Jedermannsdelikt". Auch Menschen, die nicht im Traum daran denken würden, eine Straftat zu begehen, handeln nach einem Unfall manchmal kopflos. „Abhauen“ ist dann oft die unüberlegte Reaktion. Die meisten Beschuldigten einer Unfallflucht haben sich vorher noch nie etwas zuschulden kommen lassen – sie sind also Ersttäter. Das ist jedenfalls meine Erfahrung, die ich in vielen Mandaten wegen Verkehrsunfallflucht gesammelt habe.

Was genau bedeutet Ersttäter?

Eigentlich ist es ganz einfach: Ein Ersttäter ist jemand, der vorher noch nie bestraft wurde. Etwas genauer betrachtet ist das allerdings ungenau. Denn vor Gericht zählt als Ersttäter, wer keinen Eintrag im Bundeszentralregister (BZR) hat. Da (fast) alle Einträge im BZR nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden (Juristen sprechen von Tilgung), zählt auch derjenige als Ersttäter, dessen frühere Verurteilungen bereits aus dem Register verschwunden sind. Wenn Sie also (sehr viel) früher schon einmal verurteilt, können Sie trotzdem Ersttäter sein –solange Ihr Bundeszentralregisterauszug keine Einträge aufweist, spielen frühere Verurteilungen keine Rolle.

Was droht einem Ersttäter nach einer Unfallflucht?

Wenn jemand bislang nicht bestraft wurde, kann das ein Strafmilderungsgrund sein. Man sollte das aber nicht überschätzen, vor allem nicht in den Massenverfahren. Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht werden in der Regel mit einem Strafbefehl beendet. Die Strafzumessung erfolgt in diesen Verfahren schematisch und orientiert sich in erster Linie an der Höhe des Fremdschadens. Dass der Beschuldigte bislang nicht bestraft wurde, macht sich dabei im Ergebnis nur wenig bemerkbar. Es verhält sich eher andersherum: Jemand, der schon einmal bestraft wurde, muss mit einer höheren Geldstrafe rechnen. Für alle anderen gelten die "üblichen Tarife". Wie die aussehen, lesen Sie im Beitrag zur Höhe der Strafe bei Fahrerflucht.

Auch der Ersttäter muss ab einer bestimmten Schadenshöhe mit einem Fahrverbot oder sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen – hier zeigt die Justiz keine Nachsicht. Und natürlich müssen Sie auch als Ersttäter sich im Falle einer Verurteilung mit der Regressforderung Ihrer Haftpflichtversicherung rechnen.

Verfahrenseinstellung bei einem Ersttäter

Einen wesentlichen Vorteil gibt es allerdings für Ersttäter: Bei ihm kommt nämlich häufig statt einer Verurteilung auch eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage in Betracht. Zwar muss dann statt der Geldstrafe eine Geldauflage gezahlt werden – Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis entfallen aber. Und die Sache wird am Ende nicht im Bundeszentralregister eingetragen. In vielen Fällen lässt sich nach einer Einstellung auch der Regress der Versicherung abwehren.

Bei einem Beschuldigten, der bereits einen Eintrag im Bundeszentralregister hat, wird von der Staatsanwaltschaft in den meisten Fällen die Zustimmung zur Einstellung verweigert. Er kommt also nur in Ausnahmefällen in den Genuss der Verfahrenseinstellung.

Fazit: Gravierende Folgen auch für Ersttäter, aber oft Möglichkeit der Einstellung

Die Folgen einer Verurteilung wegen Verkehrsunfallflucht sind für den Ersttäter genauso gravierend wie für den Beschuldigten, der bereits bestraft wurde. Bestenfalls fällt die Geldstrafe des Ersttäters etwas niedriger aus. Zählt man alles zusammen – Geldstrafe, Verfahrenskosten, Regress der Versicherung, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis – dann macht es unter dem Strich keinen allzu großen Unterschied, ob Sie Ersttäter sind oder schon einmal bestraft wurden. Bei der Verkehrsunfallflucht sind nämlich die Nebenfolgen der Verurteilung mindestens so gravierend wie die eigentliche Hauptstrafe. Vor allem der Regress kann teuer werden. Viel wichtiger ist, dass bei einem Ersttäter häufig statt der Verurteilung auch eine Verfahrenseinstellung erreicht werden kann und man dann Chancen hat, auch den Regress abzuwehren. 

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