Fahrerflucht Punkte

Wieviel Punkte gibt es für eine Fahrerflucht?
Die Fahrerflucht bzw. Unfallflucht (§ 142 StGB) ist eine der Vorschriften, bei denen es im Falle der Verurteilung immer Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) gibt. Eine Verurteilung kann durch einen Strafbefehl oder durch ein Urteil – bei der Unfallflucht meist nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl – erfolgen.
Bei der Frage, wie viele Punkte es für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gibt, ist zu differenzieren:
Grundsätzlich werden nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Verkehrsunfallflucht 2 Punkte eingetragen.
Wurde Ihnen allerdings wegen der Verkehrsunfallflucht die Fahrerlaubnis entzogen, werden sogar 3 Punkte eingetragen.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis darf nicht mit dem Fahrverbot verwechselt werden. Wenn Sie nicht wissen, was bei Ihnen vorliegt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis ergibt sich wortwörtlich aus dem Strafbefehl oder aus dem Urteil. Steht dort "Die Fahrerlaubnis wird entzogen" dann liegt bei Ihnen eine Entziehung der Fahrerlaubnis vor. Wird die Sache rechtskräftig, werden 3 Punkte eingetragen. Steht dort nur etwas von Fahrverbot oder ist gar keine führerscheinrechtliche Maßnahme erwähnt, werden 2 Punkte eingetragen.
Mindestens 2 Punkte gibt es also immer, wenn das Urteil oder der Strafbefehl wegen Verkehrsunfallflucht rechtskräftig wird.
Wie lassen sich die Punkte vermeiden?
Vermeiden lassen sich die Punkte nur, wenn Sie die Verurteilung vermeiden. Das geht, indem man statt des üblichen Strafbefehls wegen Fahrerflucht eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage gem. § 153a StPO erreicht. Fragen dazu? Schreiben Sie mir!
Ratgeber zur Fahrerflucht
Sie wollen es genauer wissen? Fordern Sie einfach den PDF-Ratgeber zur Fahrerflucht an. 50 Seiten per E-Mail. Natürlich kostenlos und unverbindlich!



