Fahrerflucht Freiheitsstrafe

Freiheitsstrafe bei einer Verurteilung wegen Fahrerflucht?
Viele denken bei „Strafrecht“ und „Strafverfahren“ erst einmal ans Gefängnis. Und tatsächlich haben manche Beschuldigte eines Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht die Sorge, dass am Ende eine Freiheitsstrafe dabei herauskommen könnte. Auch wenn der Strafrahmen bei der Verkehrsunfallflucht eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vorsieht: Die Angst vor dem Gefängnis nach einer Verkehrsunfallflucht ist unbegründet – fast immer.
Wer nicht bereits mehrere – ggf. sogar einschlägige – Einträge im Bundeszentralregister hat, braucht in den gewöhnlichen Fällen der Unfallflucht nicht damit zu rechnen, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt zu werden. Gewöhnliche Fälle sind Taten, bei denen ein Sachschaden bzw. „nur“ ein leichter Personenschaden entstanden ist. Im Ergebnis heißt das, dass eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen einer Verkehrsunfallflucht die sehr seltene Ausnahme ist. Fast immer ist die Strafe nach einer Fahrerflucht eine Geldstrafe.
In der Regel Bewährungsstrafe
Darüber hinaus werden Freiheitsstrafen bei Vergehen – das sind die weniger schwerwiegenden Straftaten, zu denen auch die Unfallflucht zählt (vgl. § 12 StGB) – so gut wie immer zur Bewährung ausgesetzt, wenn es sich um die erste Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe handelt. Wenn Sie also nicht bereits sehr viel Erfahrung mit der Strafjustiz gemacht haben, dann müssen Sie eine Freiheitsstrafe wegen der Fahrerflucht nicht befürchten.



