Fahrerflucht ohne Vorsatz
Fahrerflucht ohne Vorsatz – Geht das?
Nein. Ohne Vorsatz kann man sich nicht wegen Fahrerflucht strafbar machen. Fahrerflucht wird im Gesetz als “unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” bezeichnet (§ 142 StGB). Die Strafvorschrift enthält keinen Fahrlässigkeitstatbestand. Gem. § 15 StGB sind nur vorsätzliche Handlungen strafbar, es sei denn, die Strafbarkeit der fahrlässigen Handlung ist ausdrücklich mit Strafe bedroht. Weil es bei der Verkehrsunfallflucht keine entsprechende Androhung gibt, ist klar, dass es eine fahrlässige Fahrerflucht als Straftat nicht geben kann.
Wegen einer Verkehrsunfallflucht kann man sich nur strafbar machen, wenn man wusste, dass man Beteiligter eines Unfalls war. Die Frage ist von enormer Relevanz. In der Praxis sind es vor allem zwei Konstellationen, in denen der Vorsatz des Beschuldigten in Frage steht. Dazu zwei kurze Beispiele:
- Herr Müller stößt beim Rangieren gegen ein anderes Fahrzeug. Er bemerkt den Anstoß aber überhaupt nicht. Er fährt weg. Später konfrontiert ihn die Polizei mit dem Vorwurf der Verkehrsunfallflucht.
- Herr Meier beim Rangieren gegen ein anderes Fahrzeug. Er steigt aus, kontrolliert die Anstoßstelle, kann aber keinen Schaden feststellen. Weil er überzeugt ist, dass nichts passiert ist, fährt er weg. Auch er wird wenig später von der Polizei aufgesucht, die ihn mit dem Vorwurf der Fahrerflucht konfrontiert.
Weder Herr Müller noch Herr Meier haben sich hier wegen Verkehrsunfallflucht strafbar gemacht. Wer keinen Unfall bemerkt, dem fehlt das entsprechende Wissen, er handelt deshalb ohne Vorsatz. Herr Meier hat sich ohne Vorsatz entfernt, wenn er keinen Unfall bemerkt hat.
Und auch Herr Meier handelt hier ohne Vorsatz. Ein Unfall setzt voraus, dass eine nicht unbedeutender Schaden entstanden ist. Fehlt es am Schaden, gibt es auch keinen Unfall. Der Vorsatz muss sich auch auf den Unfall erstrecken. Weil Herr Meier hier überzeugt ist, dass nichts passiert sei, handelt er ohne Vorsatz. Auch er hat sich nicht strafbar gemacht. Eigentlich:
Ratgeber zur Fahrerflucht
Sie wollen es genauer wissen? Fordern Sie einfach den PDF-Ratgeber zur Fahrerflucht an. 50 Seiten per E-Mail. Natürlich kostenlos und unverbindlich!
Achtung! So einfach ist es nicht!
Soweit die Theorie. In der Praxis sieht es anders aus. Weil sich sehr viele Beschuldigte damit verteidigen, sie hätten den Unfall nicht bemerkt oder keinen Schaden bemerkt, sind Gerichte und Staatsanwaltschaften außerordentlich skeptisch, was diese “Ausrede” angeht. Wenn das Schadensbild es nahelegt, dass der Fahrer den Unfall wahrgenommen hat, dann wird die Einlassung des Beschuldigten als Schutzbehauptung abgetan, der entsprechende Vorsatz wird faktisch unterstellt.
Mehr Informationen zu dem Problem finden Sie hier und natürlich im Ratgeber, den Sie kostenlos und unverbindlich anfordern können. Noch Fragen offen? Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.
Comments