Strafmaß Fahrerflucht

Was ist das Strafmaß bei einer Fahrerflucht?
Als Strafmaß sieht § 142 Abs. 1 StGB für eine Verkehrsunfallflucht
"Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren“
vor. Wie bei anderen Strafgesetzen auch ist das ein sehr weiter Rahmen, der wenig Auskunft darüber gibt, was in einem Regelfall der Verkehrsunfallflucht „normalerweise“ am Ende herauskommt. In der Praxis ist eine Freiheitsstrafe wegen einer Verkehrsunfallflucht die seltene Ausnahme. Fast immer wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Und auch die bewegt sich eher im unteren Bereich – was aber relativ zu verstehen ist. Lesen Sie hier mehr über die Höhe und die Bemessung der Geldstrafe bei der Verkehrsunfallflucht.
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