Fahrerflucht - zahlt die Versicherung?

Zahlt Versicherung bei Fahrerflucht
Photo by Markus Spiske on Unsplash

Fahrerflucht - zahlt die Versicherung? 

Die Frage, ob die Versicherung nach einer Fahrerflucht (Unfallflucht) zahlt, kann sich aus verschiedenen Perspektiven stellen – einmal aus Sicht des Geschädigten, einmal aus Sicht des Täters, der die Fahrerflucht begangen hat:

Fahrerflucht aus Sicht des Geschädigten

Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wurde und der Verursacher sich vom Unfallort entfernt hat, dann kann es sein, dass

a) der Täter oder wenigstens das Fahrzeug ermittelt wurde. Häufig sind das die Fälle, in denen der Geschädigte von der Polizei informiert wird, dass sein Fahrzeug beschädigt wurde. Hier ist es meist unproblematisch, die Schadensersatzansprüche gegen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung durchzusetzen. Sie sollten in diesem Fall einen Anwalt beauftragen, der dafür sorgt, dass Sie Ihren Schaden vollständig ersetzt erhalten (die Kosten des Anwalts muss der Gegner zahlen).

b) der Unfallflüchtige bzw. dessen Fahrzeug nicht ermittelt wurde. Dies sind die Fälle, in denen der Geschädigte zum Auto zurückkehrt und feststellen muss, dass jemand den Wagen beschädigt hat und dann weggefahren ist, ohne die Sache zu melden (oder wenigstens einen Zettel zurückzulassen). Wenn Sie für Ihr Fahrzeug keine Kaskoversicherung abgeschlossen haben und der Täter (bzw. das Fahrzeug) auch später nicht ermittelt werden sollte, bleiben Sie auf Ihrem Schaden sitzen.

Fahrerflucht aus Sicht des Täters

Wenn Sie bzw. Ihr Fahrzeug als das verursachende Fahrzeug ermittelt wurde, dann wird Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden erst einmal regulieren – vorausgesetzt natürlich, dass Sie zivilrechtlich für den Schaden verantwortlich sind (was bei der Unfallflucht aber meist der Fall sein dürfte). Das Problem an der Sache ist, dass die Verkehrsunfallflucht gleichzeitig auch eine Verletzung Ihrer vertraglichen Pflichten darstellt. Deshalb kann Ihre Haftpflichtversicherung später von Ihnen Regress fordern. Im Ergebnis kann sich die Versicherung den regulierten Betrag bei Ihnen zurückholen. Dieser Regress ist bei der Verkehrsunfallflucht meist begrenzt bis 2.500 Euro. Achtung: Gar nicht so selten verlangen Versicherungen bis zu 5.000 Euro, obwohl das nicht gerechtfertigt ist (mehr zur Höhe der Regressforderung hier).

Ähnliches gilt gegenüber Ihrer Kaskoversicherung – auch hier stellt die Verkehrsunfallflucht eine Vertragsverletzung dar, sodass die Schadensregulierung grundsätzlich verweigert werden kann.

Wie immer kommt es bei alldem natürlich auf den Einzelfall an. Es lohnt sich deshalb, mit einem Anwalt zu sprechen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Maßband Strafmaß Fahrerflucht

Strafmaß Fahrerflucht

Was ist das Strafmaß bei einer Fahrerflucht? Als Strafmaß sieht § 142 Abs. 1 StGB für eine Verkehrsunfallflucht "Geldstrafe…

Bußgeld Fahrerflucht Zu schnell gefahren

Bußgeld Fahrerflucht

Wie hoch ist das Bußgeld bei einer Fahrerflucht? Die Frage wird mir als Anwalt, der häufig gegen den Vorwurf…

Laufen Führerschein weg nach Fahrerflucht

Fahrerflucht Führerschein weg

Ist der Führerschein weg, wenn man wegen Fahrerflucht verurteilt wird? Viele Autofahrer, die in einem Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht beschuldigt…